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   BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12   

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https://dejure.org/2012,7707
BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 (https://dejure.org/2012,7707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 BauGB
    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit der Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB bei lediglich beabsichtigter Sicherung des Bestands

  • rewis.io

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3
    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit der Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB bei lediglich beabsichtigter Sicherung des Bestands

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine unzulässige "Negativplanung" vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Bestandsbewahrung ist keine Negativplanung! (IBR 2013, 1101)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1067
  • ZfBR 2012, 477
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
    Davon ist u.a. auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Auch aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin hier die vorhandene Situation mehr bewahren als verändern will, lässt sich nicht auf eine unzulässige Verhinderungsplanung schließen (BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067); bei der Bestimmung ihrer städtebaulichen Ziele besitzt die Gemeinde ein weites planerisches Ermessen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris; Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    Eine unzulässige Verhinderungsplanung ist nur dann anzunehmen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um einen bestimmten Bauwunsch zu durchkreuzen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138; BVerwG, Beschluss vom 15.03.2012 - 4 BN 9.12 -, BauR 2012, 1067; BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 7.13 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Danach sind nur solche Bebauungspläne nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind; davon ist u.a. auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, ZfBR 2012, 477 und juris, Rn. 3, m.w.N.).
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